Rechte & Pflichten

Alle WMS-Praktikumsbetriebe schliessen mit dem Praktikumsmanagement der Handelskammer beider Basel einen Rahmenvertrag ab. Dieser regelt die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann EFZ inkl. BM.
Rechte
  • Selbständige Rekrutierung der WMS-Lernenden
  • Individueller Starttermin zwischen Juli bis zur zweiten August-Woche (Vertragsdauer exakt zwölf Monate)
  • Arbeitsleistung der WMS-Lernenden (100% Pensum)
  • Unterstützung durch das Praktikumsmanagement bei Unklarheiten und schwierigen Situationen
  • Branche D&A: Schulungsangebote durch das Praktikumsmanagement
Pflichten
  • Melden der Haupt-Betreuungsperson der WMS-Lernenden
  • Sicherstellen, dass die Betreuungspersonen die Ausbildung im Praktikum gewährleisten können
  • Erstellen des vollständig ausgefüllten Praktikumsvertrags zur Genehmigung durch das Praktikumsmanagement, insbesondere mit der Regelung folgender Punkte:
    - Lohn: Sollte dem 3. Lehrjahr KV oder mind. 1'300 Franken/Monat entsprechen
    - Arbeitszeit und Ferien (mind 5 Wochen)
    - Versicherung: Berufs- und Nichtberufsunfall, Krankentaggeld
  • Personaladministration
  • Erstellen eines betrieblichen Ausbildungsprogramms
  • Begleiten der Kompetenzentwicklung mit den von der Branche zur Verfügung gestellten Instrumenten auf der digitalen Lernumgebung
  • Betriebliche Qualifikation durchführen und bewerten (betrieblicher Kompetenznachweis)
  • WMS-Lernende für den Besuch der überbetrieblichen Kurse (ÜK), die ÜK-Kompetenznachweise und für das Qualifikationsverfahren freistellen
  • Übernahme der ÜK-Kosten
    D&A: 8 ÜK-Tage à 130 Franken + 320 Franken für 2 ÜK in angeleiteter Selbstlernphase (zzgl MWST)
  • Frühzeitige Information ans Praktikumsmanagement zu wichtigen Veränderungen oder sich abzeichnenden Schwierigkeiten